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Atemschutz

Atemgifte haben eine schädigende Wirkung auf den Körper, wenn sie über die Atemwege aufgenommen werden. Bei Feuerwehreinsätzen (Zimmer-, Wohnungs-, Fahrzeugbränden usw.), bei denen eine giftige Umgebungsluft herrscht, geht die Feuerwehr grundsätzlich mit Atemschutzgeräten in den Einsatz vor.

Man unterscheidet umluftabhängigen und umluftunabhängigen Atemschutz.

Wenn der Schadstoff bekannt ist und der Sauerstoffgehalt mehr als 17% beträgt, kann eine Atemschutzmaske mit Atemfilter Verwendung finden (umluftabhängiger Atemschutz). Im Normalfall werden aber immer so genannte Pressluftatmer (schwerer Atemschutz – umluftunabhängiger Atemschutz) bei der Feuerwehr eingesetzt.

Die Feuerwehr Schwallungen hält ausschließlich "schweren Atemschutz" vor.

Bevor ein ausgebildeter Feuerwehrmann als Atemschutzgeräteträger zum Einsatz zugelassen wird, muss er folgende Grundlagen erfüllen:

  • das 18 Lebensjahr vollendet haben.
  • mindestens eine Feuerwehrgrundausbildung besitzen (Truppmann)
  • einmal im Jahr eine Übungsstrecke mit Erfolg absolvieren.
  • einmal im Jahr eine Übung oder einen Einsatz unter Atemschutz begehen.
  • i.d.R. alle drei Jahre sich einer G 26/3 Untersuchung unterziehen und bestehen.
  • zum Zeitpunkt der Übung oder des Einsatzes gesund sein und sich einsatzfähig fühlen