Mitglieder der Einsatzabteilung und Wehrleitung

Die Freiwillige Feuerwehr Schwallungen, eine behördliche Einrichtung der Gemeinde, gliedert sich in drei Abteilungen.

aktive Abteilungen: nicht aktive Abteilung:
In der Jugendabteilung und Einsatzabteilung sind die aktiven Mitglieder tätig. Kameraden, die aufgrund ihrer Gesundheit oder ihres Alters nicht mehr im aktiven Dienst mitwirken können, treten in die Alters- und Ehrenabteilung ein.
(Organigramm zur Struktur der Feuerwehr mit Fotos der Mitglieder.)

Die Führung der Freiwilligen Feuerwehr des Ortsteils Schwallungen unterliegt der Wehrleitung. Die Mitglieder der Wehrleitung sind Teil des Feuerwehrausschusses der Einheitsgemeinde Schwallungen. Der Wehrführer und Jugendfeuerwehrwart sind ebenfalls Mitglieder des erweiterten Vorstandes des Feuerwehrvereins Schwallungen e.V.


Wehrleitung
Funktion
Name
Qualifikation/Lehrgänge
Hauptaufgabe
Ortsbrandmeister Oberbrandmeister Klaus Erb, am 21.09.2002 für 7 Jahre gewählt
  • Zugführer
  • Leiter einer Feuerwehr
  • Maschinist
  • Atemschutzgeräteträger
  • Gesamtleitung der 4 Ortsteilwehren der Einheitsgemeinde Schwallungen
    Wehrführer Brandmeister Frank Rumpel, am 04.02.2006 für 5 Jahre gewählt
  • Gruppenführer
  • Leiter einer Feuerwehr
  • Maschinist
  • Atemschutzgeräteträger
  • Leitung der Ortsteilwehr Schwallungen
    Jugendfeuerwehrwart Brandmeister Tobias Erb, am 04.02.2006 für 5 Jahre gewählt
  • Zugführer
  • Jugendgruppenleiter
  • Maschinist
  • Atemschutzgeräteträger
  • Leitung der Jugendabteilung der Ortsteilwehr Schwallungen
    Gerätewart Löschmeister Heiko Göpel
  • Truppführer
  • Maschinist
  • Gerätewart
  • Geräte und Aggregate der Ortsteilwehr Schwallungen prüfen und betriebsbereit halten


    Bild der Wehrleitung (aufgenommen 10.02.2007)
    Die Wehrleitung seit 2006:
    v.l. Ortsbrandmeister Klaus Erb, Wehrführer Frank Rumpel, Jugendfeuerwehrwart Tobias Erb, Gerätewart Heiko Göpel


    Die Einsatzabteilung setzt sich wie folgt zusammen:

    Führungsebene:      Zugführer: 2
      Gruppenführer: 6
    Mannschaften:      Truppmänner und -führer:  29

    Gesamt: 37      davon in Sonderfunktionen
          Maschinisten: 9
          Atemschutzgeräteträger:  13

    Die Qualifikation eines Feuerwehrmannes erkennt man an der Kennzeichnung am Feuerwehrschutzhelm.

    Stand dieser Daten: 30.01.2010 (Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Schwallungen)

    Eine Übersicht zu den Jahreshauptversammlungen vergangener Jahre.



    Zum Thema: Wer ist Feuerwehreinsatzleiter an einer Einsatzstelle?

    Nach Inkrafttreten der Artikel 2 und 3 des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz vom 21.12.2006, gilt nun die Neubekanntmachung des gleichnamigen Gesetzes vom 05.02.2008. In der Neubekanntmachung wurden im wesentlichen die Belange des Katastrophenschutzes neu geregelt. Bezüglich der Einsatzleitung hat sich der Wortlaut der entsprechenden Paragraphen nicht geändert.
    Im Gesetz ist im 4. Unterabschnitt zum Thema "Einsatzleitung" folgendes formuliert:

    § 23 (früher §29) - Gesamteinsatzleitung
    Abs. 1: Die Gesamteinsatzleitung hat
     1. der Bürgermeister oder ein Beauftragter bei örtlichen Gefahren, ...
    Abs. 3: Der Gesamteinsatzleiter trifft nach pflichtgemäßem Ermessen die zur Gefahrenabwehr notwendigen Maßnahmen. ... Der Gesamteinsatzleiter ist gegenüber dem Einsatzleiter nach § 30 weisungsbefugt.

    § 24 (früher §30) - Einsatzleitung
    Abs. 1: Die Einsatzleitung am Gefahren- oder Schadensort hat der Einsatzleiter der örtlich zuständigen öffentlichen Feuerwehr, solange dieser nicht anwesend ist, der Einsatzleiter der zuerst am Gefahren- oder Schadensort eintreffenden Feuerwehr. Die Gesamteinsatzleitung kann eine abweichende Regelung treffen.

    Das heisst:
    Bei Einsätzen auf örtlicher Ebene hat formal der Bürgermeister die Einsatzleitung. Da in den meisten Fällen beim Bürgermeister die nötige fachliche Qualifizierung verständlicherweise nicht vorliegt, wird die Einsatzleitung von einem vom Bürgermeister "Beauftragten" wahrgenommen. Um klar festzulegen, wer beauftragt ist und wer nicht, muss jeder Beauftragte nach dem Thüringer Brand- und Katastrophenschutz vom Bürgermeister persönlich durch eine Urkunde zur Führungskraft bestellt worden sein.
    Um diese Bestellungs-Urkunde erhalten zu können, muss natürlich zunächst die nötige Qualifikation vorliegen. Das heisst, es müssen entsprechende Führungslehrgänge (Gruppenführer, Zugführer, Verbandsführer) an einer Landesfeuerwehrschule erfolgreich absolviert worden sein. Danach kann der Ortsbrandmeister der Feuerwehr dem Bürgermeister die Person zur Bestellung vorschlagen.

    Vielfach ist es so, dass zunächst der bestellte Ortsbrandmeister oder der bestellte Wehrführer die Einsatzleitung als von Bürgermeister "Beauftragte" wahrnehmen. Sollten diese verhindert sein, nehmen andere bestellte Führungskräfte, wie Zugführer oder Gruppenführer, die Einsatzleitung wahr.

    Die Einsatzleitung kann, muss aber bei einsatztaktischen Fehlern, an eine andere bestellte Führungskraft abgegeben werden.



    Bilder früherer Wehrleitungen


    Bild der Wehrleitung 1999

    Die Wehrleitung von 1999 - 2001.
    v.l. Wehrführer Dieter Erb, Gerätewart Heiko Göpel, Ortsbrandmeister Klaus Erb, Jugendfeuerwehrwart Tobias Erb


    Bild der Wehrleitung

    Die Wehrleitung von 2001 - 2006.
    v.l. Ortsbrandmeister Klaus Erb, Wehrführer Frank Rumpel, Jugendfeuerwehrwart Tobias Erb, Gerätewart Heiko Göpel