Unwetterwarnungen für die ortsspezifische, geographische Lage der Einheitsgemeinde Schwallungen

In Zusammenarbeit des Wetterdienstes Meteomedia GmbH, der Sparkassenversicherung, der Gemeindeverwaltung und "Feuerwehr Schwallungen online" wurden die technischen Voraussetzungen geschaffen, Unwetterwarnungen, welche speziell die ortsspezifische, geographische Lage der Einheitsgemeinde Schwallungen betreffen, im Internet darzustellen. Weitere Hinweise und Nutzungsbedingungen hier.

Es liegen keine Unwetterwarnungen der beiden höchsten Stufen vor.

Stand: 04.02.2012, 08:23 Uhr
(Quelle: www.unwetterzentrale.de)
Das meteorologische Raster der Unwetterzentrale ist so genau, dass jeder Ortsteil der Einheitsgemeinde Schwallungen einzeln überwacht wird. So kann es vorkommen, dass für einen, zwei, drei oder alle vier Ortsteile Warnungen herausgegeben werden. Auf welchen Ortsteil sich die Warnung bezieht, wird bei lokalen Unwettern im Wortlaut der Unwetterwarnung angegeben. Die Unwetterzentrale bestimmt mit diesen Geo-Koordinaten die Lage der vier Ortsteile.

Unwetterwarnungen werden, wenn die entsprechenden Alarmstufen vorliegen, bei Sturm/Orkan, Gewitter, Hagel, Starkregen, Glatteisregen, Starkschneefall bei den Warnstufen ROT bzw. VIOLETT sowie bei Frost und Hitze bei der Warnstufe VIOLETT herausgegeben.

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Hinweise:

Rechtliches:

Leistungsbeschreibung des "Unwetterfrühwarnsystem" der SV SparkassenVersicherung:
Die SV SparkassenVersicherung erhält von der Meteomedia Deutschland GmbH (meteomedia) aufgrund vertraglicher Vereinbarung elektronische Warnmeldungen für Extremwetterlagen. Diese Warnmeldungen stellt sie in dem Umfang und in der Qualität, wie sie sie selbst von meteomedia erhält, den KRISTALL-Mitgliedern oder den durch sie benannten Nutzern auf Antrag zur Verfügung. Die Zurverfügungstellung erfolgt durch ungeprüfte Weiterleitung der in elektronischer Form von meteomedia erhaltenen Warnmeldungen auf das vom KRISTALL-Mitglied angegebene Empfangsgerät. Die Weiterleitung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit und der Funktionsfähigkeit des jeweils gewählten externen Übertragungsnetzes. Die SV SparkassenVersicherung ist weder Ersteller der Warnmeldungen noch Betreiber des gewählten Übertragungsweges. Die Nutzung der Warnmeldungen ist freiwillig. Sie ersetzt nicht die Inanspruchnahme sonstiger, insbesondere entgeltlicher, Warnsysteme bzw. die Beachtung allgemeiner Vorsichtsregeln für den Schutz vor Extremwetterlagen. Die SV SparkassenVersicherung wird umgekehrt aus der Nichtbeachtung von empfangenen Wetterwarnmeldungen von meteomedia keine Konsequenzen für den bei ihr bestehenden Versicherungsschutz herleiten.

Haftungshinweis der SV SparkassenVersicherung:
Die SV SparkassenVersicherung ist im Rahmen der oben vereinbarten Leistungsbeschreibung nur für ihre eigenen Leistungsanteile, insbesondere also die Organisation der freiwilligen An- und Abmeldungen zur Nutzung der Unwetterwarnmeldungen, verantwortlich. Sie haftet nicht für Mängel der Warnmeldungen selbst oder Störungen in der technischen Übermittlung der Meldungen an die KRISTALL-Mitglieder oder die durch sie benannten Nutzer.
Die Haftung für die eigenen Leistungsteile ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen; im Übrigen ist sie auf einen Betrag von 5.000 EUR begrenzt.

Rechtshinweis der Gemeindeverwaltung und der Feuerwehr Schwallungen:
Weder die Gemeindeverwaltung der Einheitsgemeinde Schwallungen, die Feuerwehr Schwallungen oder das Webteam übernehmen Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Warnungen. Ebenso leitet sich keinerlei Haftungsanspruch aus den Meldungen gegenüber den genannten Einrichtungen und Personen ab.

Impressum des Feuerwehrvereins Schwallungen e.V.