Wie wirst Du Mitglied?


Wenn Du Mitglied einer Jugendfeuerwehr werden willst, solltest Du Dich zunächst an den Jugendfeuerwehrwart Deines Heimatortes wenden. Wenn noch keine Jugendfeuerwehr in Deiner Gemeinde gegründet wurde, wendest Du Dich an den Leiter der örtlichen Feuerwehr (Wehrführer, Ortsbrandmeister, Kommandant) und fragst hier nach. Deine Eltern wissen bestimmt, wer Jugendfeuerwehrwart oder Leiter der Feuerwehr ist.
In Schwallungen (Thüringen, Landkreis Schmalkalden-Meiningen) gelten folgende Bedingungen für den Eintritt in die Jugendabteilung (Jugendfeuerwehr) der Freiwilligen Feuerwehr:

1. Du musst mindestens 10 Jahre alt sein, und ein Erziehungsberechtigter muss Deinem Eintritt zustimmen. Es ist geplant eine Bambini-Abteilung der Jugendfeuerwehr aufzubauen, da nach dem neuen Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz auch Kinder ab dem 6. Lebensjahr offiziell Mitglied der Jugendfeuerwehr werden können und natürlich dann auch vollständig im Dienst über die Feuerwehrunfallkasse versichert sind.
2. Du musst die Jugendfeuerwehrverordnung der Gemeinde Schwallungen mit allen Rechten und Pflichten befolgen.
Zu den Pflichten jedes Mitgliedes zählt beispielsweise:
  • stets kameradschaftlich handeln,
  • regelmäßig an Übungs- und Mitgliedertreffen teilnehmen und
  • den Anordnungen des Jugendfeuerwehrwartes nachkommen.

Wenn Du Dich für die Aktivitäten und für die Ausbildung in der Jugendfeuerwehr interessierst und Mitglied werden möchtest, ist lediglich ein Aufnahmeantrag auszufüllen. Wenn Du, ein Erziehungsberechtigter, der Jugendfeuerwehrwart und der Leiter der Feuerwehr dem Antrag zustimmen, bekommst Du einen Jugendfeuerwehrausweis und eine Jugendfeuerwehruniform. Damit bist Du nun ein offizielles Mitglied.

Die Mitgliedschaft endet in der Regel mit dem 18. Geburtstag. In begründeten Ausnahmefällen ist eine verlängerte Mitgliedschaft möglich.

Text:  Tobias Erb
Stand:  15.05.2007