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Wie wirst Du Mitglied?
Wenn Du Mitglied einer Jugendfeuerwehr werden willst, solltest Du Dich zunächst
an den
Jugendfeuerwehrwart Deines Heimatortes wenden.
Wenn noch keine Jugendfeuerwehr
in Deiner Gemeinde gegründet wurde, wendest Du Dich an den Leiter der örtlichen Feuerwehr
(Wehrführer, Ortsbrandmeister, Kommandant) und fragst hier nach. Deine Eltern wissen bestimmt,
wer Jugendfeuerwehrwart oder Leiter der Feuerwehr ist.
In Schwallungen (Thüringen, Landkreis Schmalkalden-Meiningen) gelten folgende Bedingungen
für den Eintritt in die Jugendabteilung (Jugendfeuerwehr) der Freiwilligen Feuerwehr:
- Du musst mindestens 10 Jahre alt sein, und ein Erziehungsberechtigter muss Deinem Eintritt zustimmen.
Nach dem Thüringer Brand- und
Katastrophenschutzgesetz ist auch für Kinder ab dem 6. Lebensjahr der Eintritt in die Jugendfeuerwehr
möglich und natürlich besteht dann auch vollständiger Versicherungsschutz im Dienst über die Feuerwehrunfallkasse.
In Schwallungen werden derzeit aus Personalgründen keine Kinder unter 10 Jahren aufgenommen, lediglich
nur im begründeten Ausnahmefall.
-
Du musst die Jugendfeuerwehrverordnung
der Gemeinde Schwallungen mit allen Rechten und Pflichten befolgen.
Zu den Pflichten jedes Mitgliedes zählt beispielsweise:
- stets kameradschaftlich handeln,
- regelmäßig an Übungs- und Mitgliedertreffen teilnehmen und
- den Anordnungen des Jugendfeuerwehrwartes nachkommen.
Wenn Du Dich für die
Aktivitäten und für die
Ausbildung in der Jugendfeuerwehr
interessierst und Mitglied werden möchtest, ist lediglich ein Aufnahmeantrag auszufüllen.
Wenn Du, ein Erziehungsberechtigter, der Jugendfeuerwehrwart und der Leiter der Feuerwehr
dem Antrag zustimmen, bekommst Du einen Jugendfeuerwehrausweis und eine Jugendfeuerwehruniform.
Damit bist Du nun ein offizielles Mitglied.
Die Mitgliedschaft endet in der Regel mit dem 18. Geburtstag. In begründeten Ausnahmefällen ist eine
verlängerte Mitgliedschaft möglich.
Text: Tobias Erb
Stand: 08.02.2011