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Ein Truppmann und ein Truppführer bilden zusammen einen Trupp (nicht im Sinne einer taktischen Einheit)
und führen die gestellte Aufgabe gemeinsam aus. Hierbei hat der Truppmann den Anweisungen des Truppführers
zu folgen. Der Helm von Truppmännern und Truppführern wird nicht gekennzeichnet, da es sich nicht um Führungskräfte handelt. |
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Der Gruppenführer befehligt eine komplette Gruppe. Diese setzt sich aus dem Maschinisten, dem Melder,
3 Trupps und ihm selbst zusammen (9 Personen). Die Bezeichnung „stellvertretender Wehrführer“ kennzeichnet eine Dienststellung in einer Feuerwehr. |
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Der Zugführer befehligt einen Zug, welcher aus einer Gruppe und weiteren Feuerwehrleuten und Fahrzeugen besteht.
Der "Standardzug" setzt sich dabei aus 2 Gruppen (je 9 Personen) und einem Zugtrupp (1 Zugführer, 1 Gruppenführer zur besonderen
Verwendung, 1 Maschinist und 1 Melder) und den entsprechenden Fahrzeugen zusammen (insgesamt 22 Personen). Die anderen Bezeichnungen kennzeichnen die Dienststellungen in der Gemeinde- beziehungsweise Stadtfeuerwehr unter Berücksichtigung der Struktur des Ortes. |
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Diese Bezeichnungen kennzeichnen die höchsten Dienststellungen in der Gemeinde- beziehungsweise Stadtfeuerwehr unter Berücksichtigung des Aufgabengebietes und Wirkungsbereiches der Feuerwehr. |
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Diese Bezeichnungen kennzeichnen die höchste Dienststellung in einem Landkreis beziehungsweise in den entsprechenden Städten. |
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Eine Sonderfunktion, die einen Feuerwehrmann durch ein gesundheitliches Attest und durch die entsprechende
Ausbildung dazu befähigt, einen Pressluftatmer mit Atemschutzmaske zu tragen. Der rote Punkt wird zusätzlich
neben der eigentlichen Funktionsbezeichnung am Feuerwehrschutzhelm befestigt. Hinweis: Pressluftatmer sind eine der wichtigsten Gerätschaften der Feuerwehren, da bei jedem Brand giftige Rauchgase entstehen. |