Feuerwehr Schwallungen online

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Aufgaben des Feuerwehrvereins Schwallungen e.V.
(gegründet am 1. März 1992)

Die Mitglieder der "Freiwilligen Feuerwehr Schwallungen / Ortsteil Schwallungen", einer behördlichen Einrichtung der Einheitsgemeinde Schwallungen, haben die Möglichkeit, Mitglied in einem eingetragenen Verein (e.V.) zu werden, der die Förderung und Unterstützung des Brandschutzwesens in der Gemeinde Schwallungen zur Aufgabe hat.
Dieser Verein wird "Feuerwehrverein Schwallungen e.V." genannt und hat im speziellen nach der Vereinssatzung folgende Aufgaben:

§2 Abs. 1 der Satzung des Feuerwehrvereins Schwallungen e.V. vom 12.02.2005:

Der Verein hat die Aufgabe das Feuerwehrwesen zu fördern, insbesondere
Der Feuerwehrverein Schwallungen e.V. unterstützt mit personellen, logistischen und finanziellen Mitteln die Ausrichtung von Wettkämpfen und übungen und im besonderen die Jugendfeuerwehrarbeit. Auch die älteren Kameradinnen und Kameraden, die nicht mehr aktiv am Dienst teilnehmen, dies aber zuvor viele Jahre lang getan haben, sind Mitglied des Feuerwehrvereins und werden von diesem bei z.B. der Organisation von Alters- und Ehrenkameradentreffen unterstützt.

Der Feuerwehrverein Schwallungen e.V. ist Mitglied im Kreisfeuerwehrverband des Landkreises Schmalkalden-Meiningen. Da dieser Teil des Thüringer Feuerwehrverbandes, und dieser im Deutschen Feuerwehrverband ist, werden die Vereine bzw. Verbände auch genutzt, um Anliegen der Freiwilligen Feuerwehren zu einsatztaktischen Belangen in den entsprechenden Entscheidungsgremien der Parlamente vorzubringen.

Zu Mitgliederversammlungen oder öffentlichen, gemeinsamen Veranstaltungen tragen die Vereinsmitglieder die Dienstkleidung der Freiwilligen Feuerwehr des Bundeslandes Thüringens. Die Uniformen werden nach den Bestimmungen der Thüringer Feuerwehrorganisationsverordnung von der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Verfügung gestellt. Das Tragen der Uniform drückt die Verbundenheit des Feuerwehrvereins und dessen Mitglieder mit den Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr im Rahmen des Brand- und Katastrophenschutzes zum Wohle der Gemeinde und deren Bürger aus.

Text: Tobias Erb

Stand: 12.05.2011