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Feuerwehrverein Schwallungen e.V.
Nach § 3 der Vereinssatzung vom 12.02.2005
können Mitglieder des privatrechtlichen Feuerwehrvereins Schwallungen e.V. werden:
- Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr mit den drei Abteilungen
- Jugendabteilung (Jugendfeuerwehr),
- Einsatzabteilung und
- Alters- und Ehrenabteilung.
-
Mit dem Feuerwehrwesen verbundene, unbescholtene natürliche oder juristische Personen
als fördernde Mitglieder.
-
Alle am Feuerwehrwesen interessierten, unbescholtenen Bürger.
Text: Tobias Erb
Stand: 12.05.2011