Feuerwehr Schwallungen online

direkt zur Navigation springen

Feuerwehrverein Schwallungen e.V.

Nach § 3 der Vereinssatzung vom 12.02.2005 können Mitglieder des privatrechtlichen Feuerwehrvereins Schwallungen e.V. werden:
  1. Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr mit den drei Abteilungen
    - Jugendabteilung (Jugendfeuerwehr),
    - Einsatzabteilung und
    - Alters- und Ehrenabteilung.
  2. Mit dem Feuerwehrwesen verbundene, unbescholtene natürliche oder juristische Personen als fördernde Mitglieder.
  3. Alle am Feuerwehrwesen interessierten, unbescholtenen Bürger.

Text: Tobias Erb

Stand: 12.05.2011

Content Management System von Krech EDV, Fambach
Nutzungsgenehmigung nur in Verbindung mit einem aktuell bestehenden Webhosting-Vertrag.