Feuerwehr Schwallungen online

direkt zur Navigation springen

Wehrleitung

Die Führung der Freiwilligen Feuerwehr des Ortsteils Schwallungen unterliegt der Wehrleitung. Die Mitglieder der Wehrleitung sind Teil des Feuerwehrausschusses der Einheitsgemeinde Schwallungen. Der Wehrführer, der stellvertretende Wehrführer und der Jugendfeuerwehrwart sind ebenfalls Mitglieder des erweiterten Vorstandes des Feuerwehrvereins Schwallungen e.V.
Wehrleitung
Funktion Name Qualifikation/Lehrgänge (u.a.) Hauptaufgabe
Ortsbrandmeister Brandmeister Frank Rumpel, am 23.10.2010 für 7 Jahre gewählt
  • Zugführer
  • Leiter einer Feuerwehr
  • Maschinist
  • Atemschutzgeräteträger
Gesamtleitung der vier Ortsteilwehren der Einheitsgemeinde Schwallungen
Wehrführer Oberlöschmeister Mario Möller, am 29.01.2011 für 5 Jahre gewählt
  • Gruppenführer
  • Atemschutzgeräteträger
Leitung der Ortsteilwehr Schwallungen
stellv. Wehrführer Brandmeister Tobias Erb, am 29.01.2011 für 5 Jahre gewählt
  • Zugführer
  • Maschinist
  • Atemschutzgeräteträger
Unterstützung des Wehrführers, insbesondere Personalunterlagen, SMS- und Hochwasser-Alarmierung, Homepagegestaltung
Jugendfeuerwehrwart Oberfeuerwehrmann Sascha Eichhorn, am 29.01.2011 für 5 Jahre gewählt
  • Gruppenführer
  • Jugendgruppenleiter
  • Atemschutzgeräteträger
Leitung der Jugendabteilung der Ortsteilwehr Schwallungen
Gerätewart Oberlöschmeister Heiko Göpel
  • Truppführer
  • Maschinist
  • Gerätewart
Geräte und Aggregate der Ortsteilwehr Schwallungen prüfen und betriebsbereit halten
Wehrleitung (Bild aufgenommen 29.01.2011)

Die Wehrleitung der Ortsteilwehr Schwallungen seit 2011.
1. Reihe v.l. Ortsbrandmeister Frank Rumpel, Wehrführer Mario Möller, stellvertretender Wehrführer Tobias Erb.
2. Reihe v.l. Jugendfeuerwehrwart Sascha Eichhorn, Gerätewart Heiko Göpel.

Die Einsatzabteilung setzt sich wie folgt zusammen:

Führungsebene:      Zugführer: 3
  Gruppenführer: 5
Mannschaften:      Truppmänner und -führer:  29

Gesamt: 37      davon in Sonderfunktionen
      Fahrzeug-Maschinisten: 6
      Atemschutzgeräteträger:  12

Weitere Informationen zum Ausbildungsstand sind in der Abzeichen-Pyramide zu finden.


Stand dieser Daten: 29.01.2011 (Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Schwallungen)

Eine übersicht zu den Jahreshauptversammlungen vergangener Jahre.

Zum Thema: Wer ist Feuerwehreinsatzleiter an einer Einsatzstelle?

Nach Inkrafttreten der Artikel 2 und 3 des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz vom 21.12.2006, gilt nun die Neubekanntmachung des gleichnamigen Gesetzes vom 05.02.2008. In der Neubekanntmachung wurden im wesentlichen die Belange des Katastrophenschutzes neu geregelt. Bezüglich der Einsatzleitung hat sich der Wortlaut der entsprechenden Paragraphen nicht geändert.
Im Gesetz ist im 4. Unterabschnitt zum Thema "Einsatzleitung" folgendes formuliert:

§ 23 (früher §29) - Gesamteinsatzleitung
Abs. 1: Die Gesamteinsatzleitung hat
 1. der Bürgermeister oder ein Beauftragter bei örtlichen Gefahren, ...
Abs. 3: Der Gesamteinsatzleiter trifft nach pflichtgemäßem Ermessen die zur Gefahrenabwehr notwendigen Maßnahmen. ... Der Gesamteinsatzleiter ist gegenüber dem Einsatzleiter nach § 30 weisungsbefugt.

§ 24 (früher §30) - Einsatzleitung
Abs. 1: Die Einsatzleitung am Gefahren- oder Schadensort hat der Einsatzleiter der örtlich zuständigen öffentlichen Feuerwehr, solange dieser nicht anwesend ist, der Einsatzleiter der zuerst am Gefahren- oder Schadensort eintreffenden Feuerwehr. Die Gesamteinsatzleitung kann eine abweichende Regelung treffen.

Das heißt:
Bei Einsätzen auf örtlicher Ebene hat formal der Bürgermeister die Einsatzleitung. Da in den meisten Fällen beim Bürgermeister die nötige fachliche Qualifizierung verständlicherweise nicht vorliegt, wird die Einsatzleitung von einem vom Bürgermeister "Beauftragten" wahrgenommen. Um klar festzulegen, wer beauftragt ist und wer nicht, muss jeder Beauftragte nach dem Thüringer Brand- und Katastrophenschutz vom Bürgermeister persönlich durch eine Urkunde zur Führungskraft bestellt worden sein.
Um diese Bestellungs-Urkunde erhalten zu können, muss natürlich zunächst die nötige Qualifikation vorliegen. Das heißt, es müssen entsprechende Führungslehrgänge (Gruppenführer, Zugführer, Verbandsführer) an einer Landesfeuerwehrschule erfolgreich absolviert worden sein. Danach kann der Ortsbrandmeister der Feuerwehr dem Bürgermeister die Person zur Bestellung vorschlagen.

Vielfach ist es so, dass zunächst der bestellte Ortsbrandmeister oder der bestellte Wehrführer die Einsatzleitung als von Bürgermeister "Beauftragte" wahrnehmen. Sollten diese verhindert sein, nehmen andere bestellte Führungskräfte, wie Zugführer oder Gruppenführer, die Einsatzleitung wahr.

Die Einsatzleitung kann, muss aber bei einsatztaktischen Fehlern, an eine andere bestellte Führungskraft abgegeben werden.


Bilder früherer Wehrleitungen

Bild der Wehrleitung 1999

Die Wehrleitung von 1999 - 2001.
v.l. Wehrführer Dieter Erb, Gerätewart Heiko Göpel, Ortsbrandmeister Klaus Erb, Jugendfeuerwehrwart Tobias Erb

Bild der Wehrleitung 2001

Die Wehrleitung von 2001 - 2006.
v.l. Ortsbrandmeister Klaus Erb, Wehrführer Frank Rumpel, Jugendfeuerwehrwart Tobias Erb, Gerätewart Heiko Göpel

Bild der Wehrleitung (aufgenommen 10.02.2007)

Die Wehrleitung von 2006 - 2011:
v.l. Ortsbrandmeister Klaus Erb (bis 23.10.2010), Wehrführer Frank Rumpel (ab 23.10.2010 auch Ortsbrandmeister), Jugendfeuerwehrwart Tobias Erb, Gerätewart Heiko Göpel

Text: Tobias Erb

Stand: 15.06.2011