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Wehrleitung
Die Führung der Freiwilligen Feuerwehr des Ortsteils Schwallungen unterliegt der Wehrleitung. Die Mitglieder der Wehrleitung sind
Teil des Feuerwehrausschusses der Einheitsgemeinde Schwallungen. Der Wehrführer, der stellvertretende Wehrführer und der Jugendfeuerwehrwart sind ebenfalls
Mitglieder des
erweiterten Vorstandes des Feuerwehrvereins Schwallungen e.V.
| Wehrleitung |
| Funktion |
Name |
Qualifikation/Lehrgänge (u.a.) |
Hauptaufgabe |
| Ortsbrandmeister |
Brandmeister Frank Rumpel, am 23.10.2010 für 7 Jahre gewählt |
- Zugführer
- Leiter einer Feuerwehr
- Maschinist
- Atemschutzgeräteträger
|
Gesamtleitung der vier Ortsteilwehren der Einheitsgemeinde Schwallungen |
| Wehrführer |
Oberlöschmeister Mario Möller, am 29.01.2011 für 5 Jahre gewählt |
- Gruppenführer
- Atemschutzgeräteträger
|
Leitung der Ortsteilwehr Schwallungen |
| stellv. Wehrführer |
Brandmeister Tobias Erb, am 29.01.2011 für 5 Jahre gewählt |
- Zugführer
- Maschinist
- Atemschutzgeräteträger
|
Unterstützung des Wehrführers, insbesondere Personalunterlagen, SMS- und Hochwasser-Alarmierung, Homepagegestaltung |
| Jugendfeuerwehrwart |
Oberfeuerwehrmann Sascha Eichhorn, am 29.01.2011 für 5 Jahre gewählt |
- Gruppenführer
- Jugendgruppenleiter
- Atemschutzgeräteträger
|
Leitung der Jugendabteilung der Ortsteilwehr Schwallungen |
| Gerätewart |
Oberlöschmeister Heiko Göpel |
- Truppführer
- Maschinist
- Gerätewart
|
Geräte und Aggregate der Ortsteilwehr Schwallungen prüfen und betriebsbereit halten |
Die Wehrleitung der Ortsteilwehr Schwallungen seit 2011.
1. Reihe v.l. Ortsbrandmeister Frank Rumpel, Wehrführer Mario Möller, stellvertretender Wehrführer Tobias Erb.
2. Reihe v.l. Jugendfeuerwehrwart Sascha Eichhorn, Gerätewart Heiko Göpel.
Die Einsatzabteilung setzt sich wie folgt zusammen:
| Führungsebene: |
|
Zugführer: |
3 |
| |
Gruppenführer: |
5 |
| Mannschaften: |
|
Truppmänner und -führer: |
29 |
|
| Gesamt: |
37 |
|
davon in Sonderfunktionen |
| |
Fahrzeug-Maschinisten: |
6 |
| |
Atemschutzgeräteträger: |
12 |
Weitere Informationen zum Ausbildungsstand sind in der
Abzeichen-Pyramide zu finden.
Stand dieser Daten: 29.01.2011 (Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Schwallungen)
Eine übersicht zu den
Jahreshauptversammlungen vergangener Jahre.
Zum Thema: Wer ist Feuerwehreinsatzleiter an einer Einsatzstelle?
Nach Inkrafttreten der Artikel 2 und 3 des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz vom 21.12.2006,
gilt nun die Neubekanntmachung des gleichnamigen Gesetzes vom 05.02.2008.
In der Neubekanntmachung wurden im wesentlichen die Belange des Katastrophenschutzes neu geregelt.
Bezüglich der Einsatzleitung hat sich der Wortlaut der entsprechenden Paragraphen nicht geändert.
Im Gesetz ist im 4. Unterabschnitt zum Thema "Einsatzleitung" folgendes formuliert:
§ 23 (früher §29) - Gesamteinsatzleitung
Abs. 1: Die Gesamteinsatzleitung hat
1. der Bürgermeister oder ein Beauftragter bei örtlichen Gefahren, ...
Abs. 3: Der Gesamteinsatzleiter trifft nach pflichtgemäßem Ermessen die zur Gefahrenabwehr notwendigen Maßnahmen. ...
Der Gesamteinsatzleiter ist gegenüber dem Einsatzleiter nach § 30 weisungsbefugt.
§ 24 (früher §30) - Einsatzleitung
Abs. 1: Die Einsatzleitung am Gefahren- oder Schadensort hat der Einsatzleiter der örtlich zuständigen öffentlichen Feuerwehr,
solange dieser nicht anwesend ist, der Einsatzleiter der zuerst am Gefahren- oder Schadensort eintreffenden Feuerwehr.
Die Gesamteinsatzleitung kann eine abweichende Regelung treffen.
Das heißt:
Bei Einsätzen auf örtlicher Ebene hat formal der Bürgermeister die Einsatzleitung.
Da in den meisten Fällen beim Bürgermeister die nötige fachliche Qualifizierung verständlicherweise nicht vorliegt,
wird die Einsatzleitung von einem vom Bürgermeister "Beauftragten" wahrgenommen.
Um klar festzulegen, wer beauftragt ist und wer nicht, muss jeder
Beauftragte nach dem Thüringer Brand- und Katastrophenschutz vom Bürgermeister persönlich
durch eine Urkunde zur Führungskraft bestellt worden sein.
Um diese Bestellungs-Urkunde erhalten zu können, muss natürlich zunächst die nötige Qualifikation vorliegen.
Das heißt, es müssen entsprechende Führungslehrgänge (Gruppenführer, Zugführer, Verbandsführer)
an einer Landesfeuerwehrschule
erfolgreich absolviert worden sein. Danach kann der Ortsbrandmeister der Feuerwehr dem Bürgermeister
die Person zur Bestellung vorschlagen.
Vielfach ist es so, dass zunächst der bestellte Ortsbrandmeister oder der bestellte Wehrführer die
Einsatzleitung als von Bürgermeister "Beauftragte" wahrnehmen. Sollten diese verhindert sein,
nehmen andere bestellte Führungskräfte, wie
Zugführer oder Gruppenführer, die Einsatzleitung wahr.
Die Einsatzleitung kann, muss aber bei einsatztaktischen Fehlern, an eine
andere bestellte Führungskraft abgegeben werden.
Bilder früherer Wehrleitungen
Die Wehrleitung von 1999 - 2001.
v.l. Wehrführer Dieter Erb, Gerätewart Heiko Göpel, Ortsbrandmeister Klaus Erb, Jugendfeuerwehrwart Tobias Erb
Die Wehrleitung von 2001 - 2006.
v.l. Ortsbrandmeister Klaus Erb, Wehrführer Frank Rumpel, Jugendfeuerwehrwart Tobias Erb, Gerätewart Heiko Göpel
Die Wehrleitung von 2006 - 2011:
v.l. Ortsbrandmeister Klaus Erb (bis 23.10.2010), Wehrführer Frank Rumpel (ab 23.10.2010 auch Ortsbrandmeister), Jugendfeuerwehrwart Tobias Erb, Gerätewart Heiko Göpel
Text: Tobias Erb
Stand: 15.06.2011