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Brandschutz- und Technisches Hilfeleistungskonzept der Freiwilligen Feuerwehr der Einheitsgemeinde Schwallungen - Bewährte Techniken und Taktiken in Wort und Bild
Geschichtliches:
Die lang zurückreichenden, geschichtlichen Erfahrungswerte auf deutschem Boden im Umgang mit Bränden in Dörfern und Städten zeigen,
dass
wirksame Menschenrettungs- und Löschmaßnahmen nur stattfinden können, wenn
entsprechende Helfermannschaften (heute: Feuerwehr) schnell einsatzbereit und mit dem erforderlichen
technischen Gerät ausgestattet sind. Diese Lehren aus der Geschichte wurden bereits früh von den jeweiligen
Gesetzgebern der verschiedenen Staats- und Regierungssysteme im Laufe der Zeit erkannt und
in entsprechende Vorschriften gefasst. Dabei ist es das Ziel,
dass jede Gemeinde eine ihren Verhältnissen entsprechende Feuerwehr vorhält, um ihre Bürger schnell
und effektiv retten und schützen zu können. Andere Gemeinden unterstützen natürlich im Rahmen
der gegenseitigen Nachbarschaftshilfe in Notlagen. Dies können sie jedoch auf Grund längerer Anfahrwege und
von Ortsunkenntnis meist
nicht so effizient tun, wie die vor Ort befindliche Feuerwehr.
Mit diesem Grundansatz soll verhindert werden,
dass wie in der Vergangenheit oft geschehen, große Teile von Städten schlimmen Feuersbrünsten ausgeliefert waren,
da gerade in der Entstehungsphase eines Brandes nicht genügend Helfer und Gerät vor Ort zur Verfügung standen. Auch Schwallungen erlebte einen
Großbrand im Jahr 1894. Im Rahmen der industriellen und technischen Weiterentwicklung kamen
neben der ursprünglichen Aufgabe der Menschenrettung und Brandbekämpfung auch die technische Hilfeleistung,
bei z.B. Verkehrsunfällen, zum Aufgabenspektrum der Feuerwehren hinzu. Auch die Mitwirkung im flächendeckenden
Katastrophenschutz ist heute Teil der Feuerwehraufgaben.
Technikvorhaltung:
Entsprechend den Erläuterungen der gesetzlichen Grundlagen (siehe unten) bezüglich der Mindestanforderungen
an Technik und der Einsatzgrundzeit von 10 Minuten sowie auf Erfahrungswerten aufbauend,
wird in der Einheitsgemeinde Schwallungen in jedem Ortsteil ein Feuerwehrgerätehaus vorhalten.
In den Ortsteilen Zillbach, Schwarzbach und Eckardts steht zur Nutzung jeweils ein Kleinlöschfahrzeug (KLF)
mit Beladung zur Menschenrettung und Brandbekämpfung, inklusive Atemschutztechnik, zur Verfügung.
In Schwallungen werden zwei Löschgruppenfahrzeuge vorgehalten. Zum einen das "Multi-Fahrzeug" LF 16/12 zur
Menschenrettung und Brandbekämpfung, inklusive Atemschutztechnik, sowie für Einsätze im Rahmen der technischen
Hilfeleistung innerhalb des gesamten Gebietes der Einheitsgemeinde Schwallungen;
zum zweiten das "Löschwasserversorgungs-Fahrzeug" LF8-TS8-STA, um die Brandeinsatzstelle mit Löschwasser
zu versorgen. Weitere Anwendungsbereiche des geländegängigen LF8-TS8-STA sind z.B. der Einsatz bei Waldbränden,
der Transport von weiteren Einsatzkräften zur Einsatzstelle, die Menschenrettung aus unwegsamen Bereichen
(z.B. bei Waldarbeiterunfällen) und das Vorhalten weiterer Ausrüstung zur Menschenrettung und
Brandbekämpfung, inklusive Atemschutztechnik.
Beispiele von Einsatzkonzepten (schematische Darstellung):
Darstellung 1: Brandschutzkonzept der Freiwilligen Feuerwehr der Einheitsgemeinde Schwallungen am Beispiel eines Wohnhausbrandes in Schwallungen. Der Fluss WERRA wird zur Wasserentnahme genutzt, da viele Hydranten im Gemeindegebiet für die Löschwasserentnahme unzureichend sind.
Darstellung 2: Brandschutzkonzept der Freiwilligen Feuerwehr der Einheitsgemeinde Schwallungen am Beispiel eines Wohnhausbrandes in Zillbach.
Das taktische Vorgehen bei Bränden in Eckardts oder Schwarzbach ist analog.
Darstellung 3: Technisches Hilfeleistungskonzept der Freiwilligen Feuerwehr der Einheitsgemeinde Schwallungen am Beispiel eines Verkehrsunfalls zwischen Zillbach und Eckardts.
Das taktische Vorgehen ist auf dem gesamten Gebiet der Einheitsgemeinde analog. Auf der schnell befahrenen Ortsumgehungsstraße B19 in Schwallungen
werden das LF 16/12 und das LF8-TS8-STA stets zur Absicherung der Unfallstelle in beide Fahrtrichtungen eingesetzt,
so dass ein Auffahrschutz gegen den fließenden Verkehr besteht.
Darstellung 4: Verschiedene Unfall- und Einsatzereignisse erfordern flexible Hilfeleistungskonzepte auf Seiten der Feuerwehr.
Das geländegängige Fahrzeug LF8-TS8-STA kann Schlauchboote zur Werra bringen, Waldarbeiter aus Unfalllagen retten oder auch zur Waldbrandbekämpfung in unwegsamen Gelände eingesetzt werden.
Rechtliche Grundlagen und Hintergründe:
Der Wortlaut des
Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes
drückt die Erkenntnisse und Lehren aus der Geschichte (siehe oben)
bezüglich der Aufgaben der Gemeinden wie folgt aus:
§3 - Aufgaben der Gemeinden im Brandschutz und in der Allgemeinen Hilfe
(1) Die Gemeinden haben zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Brandschutz und in der Allgemeinen Hilfe (§ 1 Abs. 1 Nr. 1
und 2, § 2 Abs. 1 Nr. 1)
- eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende Feuerwehr aufzustellen, mit den erforderlichen baulichen
Anlagen und Einrichtungen sowie technischer Ausrüstung auszustatten und zu unterhalten,
- für die Aus- und Fortbildung der Feuerwehrangehörigen zu sorgen,
- Alarm- und Einsatzpläne für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe aufzustellen, fortzuschreiben und,
soweit erforderlich, untereinander abzustimmen,
- die Löschwasserversorgung sicherzustellen,
- die Selbsthilfe der Bevölkerung und die Brandschutzerziehung zu fördern und
- sonstige, zur wirksamen Verhütung und Bekämpfung von Gefahren notwendige Maßnahmen zu treffen,
insbesondere übungen durchzuführen.
Ein wichtiger Abschnitt ist in diesem Zusammenhang
"eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende Feuerwehr aufzustellen". Grundsätzlich
hat die Gemeinde zunächst also eine Feuerwehr aufzustellen, deren Mitglieder sich bei einer Kommune
von der Einwohnerzahl der Einheitsgemeinde Schwallungen aus ehrenamtlichen Kräften, d.h. einer Freiwilligen
Feuerwehr, zusammensetzen. Finden sich keine oder nicht genügend freiwillige Feuerwehreinsatzkräfte,
muss die Gemeinde Bürger der Gemeinde zum Feuerwehrdienst verpflichten, d.h. eine Pflichtfeuerwehr
aufstellen (§10 Abs. 3 Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz).
Bezüglich der in der Gemeinde vorzuhaltenden Technik, Ausrüstung und Schutzausstattung des im Einsatz
tätigen Feuerwehrpersonals ist der Passus "örtlichen Verhältnissen" maßgebend.
Da Feuerwehrgerätschaften und -ausrüstung kostenintensiv sind, sprechen sich die Kommunen unter Einbeziehung
des Landkreises ab und legen fest, welche Technik wo vorgehalten werden muss, um die Sicherheit der Bevölkerung
zu gewährleisten. Stets, als Folge aus den Lehren der Geschichte, wird aber immer darauf geachtet, dass die
Mindestanforderungen für das schnelle Eingreifen der örtlichen Feuerwehren im vollen Umfang
vorgehalten werden. Wie dieser technische Mindestbedarf aussieht, ist im Paragraphen 3 zusammen mit
Anlage 1 in der
Thüringer Feuerwehr-Organisationsverordnung geregelt.
Je nach Gemeindestruktur (Geschosshöhen der Gebäude, Gewerbegebiete, Schienenanbindung, Verkehrsauslastung,
große Verkaufsstätten, Heime, Schulen usw.) werden Risikoklassen vergeben, welche die Technik spezifizieren,
die mindestens vorgehalten werden muss. Die Feuerwehr-Organisationsverordnung geht dabei
auf spezielle, ortstypische Charakteristika nicht ein, da diese thüringenweit zu verschiedenartig sind.
Es liegt im Ermessen der Kommune selbst, anhand von Erfahrungen der Vergangenheit und der zukünftigen
Veränderungen und Weiterentwicklungen in der Kommune im Sinne des Wohles der eigenen Einwohner Sonderausstattungen für z.B. große bewaltete
oder bergige Gebiete, Ortschaften mit Flussläufen oder Seen, zum Schutz der Bürger vorzuhalten,
d.h. gemäß dem Gesetzestext "den örtlichen Verhältnissen entsprechend".
Die Ortsteile Zillbach, Eckardts und Schwarzbach fallen nach der Klassifizierung zum Mindestbedarf in die Risikoklasse "BT 1"
(siehe
Tabelle in Anlage 1, Seite 6 der Thüringer Feuerwehr-Organisationsverorderung),
weshalb diese Ortsteilwehren mit einem KLF-Th (Kleinlöschfahrzeug-Thüringen) ausgestattet sein müssen und sind.
Der Ortsteil Schwallungen wird in die Risikoklasse "BT 2" eingestuft. Entsprechend ist ein LF 10/6,
d.h. ein Löschgruppenfahrzeug mit Beladung zur Brandbekämpfung, vorzuhalten. Bereits in der ersten
Risikoklasseneinstufung nach der Wende wurde festgestellt, dass Schwallungen eine Tendenz
zur Risikoklasse "BT 3" aufweist (siehe hierzu auch den Wortlaut in der Tabelle) und
deshalb auch eine Beladung für technisches
Hilfeleistungsgerät zur Abdeckung von Verkehrsunfällen innerhalb der Einheitsgemeinde
vorzuhalten ist. Im Zuge einer schnellen Rettung bei Verkehrunfällen z.B. im Ortsteil Zillbach
ergeben sich wesentliche Zeitvorteile gegenüber benachbarten Feuerwehren wie Wasungen oder Wernshausen.
Die Notwendigkeit einer Beladung für technische Hilfeleistung wird durch ein Fahrzeug mit der
Kennzeichnung HLF 10/6 gewährleistet, wobei das "H", welches bereits in der Risikoklasse "BT 2" in
Klammern als sinnvolle Ergänzung mit angegeben ist, für Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug steht.
Im Ortsteil Schwallungen wird dementsprechend ein
Fahrzeug sowohl für die Brandbekämpfung als auch für die technische Hilfeleistung bei Verkehrsunfällen
vorgehalten. Die veraltete Kennzeichnung für ein derartiges Fahrzeug lautet
LF 16/12, welches so auch ausdrücklich in der ersten
Risikoklasseneinstufung nach der Wende genannt ist. Die vollständige Beladeliste dieses sehr guten und
sehr flexibel einsetzbaren Fahrzeuges können Sie dieser
Tabelle mit einem Auszug aus den DIN entnehmen.
In Schwallungen wird zusätzlich zur Risikoklasseneinteilung noch ein zweites Löschgruppenfahrzeug, das
LF8-TS8-STA, vorhalten.
Dies ist nach der aktuellen Risikoklassifizierung nicht vorgesehen, aber auf Grund einfacher Zusammenhänge
und direkt nach dem Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz unabdingbar.
Zur Brandbekämpfung wird Löschwasser benötigt. Nach dem Brandschutzgesetz hat die Gemeinde die
Löschwasserversorgung sicherzustellen (§3 Abs. 1 (4)). Dies wird in vielen Kommunen über ein Hydrantennetz
gewährleistet. In vielen Bereichen des Schwallunger Gemeindegebietes sind die Hydranten auf Grund zu
niedriger Förderströme
unzureichend für den Feuerwehreinsatz. Daher greift die Kommune auf den Fluss Werra als unabhängige und
unerschöpfliche Wasserentnahmestelle zurück. Das zweite Fahrzeug hat deshalb im Brandeinsatz immer die
Aufgabe, sofort eine "lange Schlauchleitung" von dem innerhalb des Ortsgebietes zentral gelegenen Flusses
zum Brandobjekt zu verlegen und damit das erste
Löschgruppenfahrzeug LF 16/12 mit Löschwasser zu versorgen. Ohne diese gesicherte Löschwasserversorgung
ist es nach den Vorschriften (Feuerwehrdienstvorschrift 3 - Einsatzgrundsätze) untersagt,
Feuerwehreinsatzkräfte zum Innenangriff einzusetzen, da die Gefahr des Löschwasserabbruchs, bei zu Neige
gehenden Fahrzeugtanks, eine erhebliche Gefährdung der Einsatzkräfte darstellt.
Auch wird das Fahrzeug zum Aufbau der Wasserversorgung in den Ortsteilen benötigt, um z.B. von Löschteichen
oder Bächen Wasser zur Brandstelle verlegen zu können.
Diese Sachverhalte, insbesondere die unzureichende Löschwasserversorgung aus dem Hydrantennetz,
wurden bereits in der Risikoklasseneinstufung nach der Wende erkannt und deshalb neben dem
genannten LF 16/12 ein weiteres Fahrzeug, ein LF 8/6, gefordert.
Aus den genannten Gründen sind deshalb in Schwallungen das LF 16/12 und das LF8-TS8-STA stationiert.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Zeitdauer, innerhalb der die Feuerwehr in der Regel zum Einsatz kommen muss. Diese
Einsatzgrundzeit von 10 Minuten wird in der Thüringer Feuerwehr-Organisationsverordnung geregelt.
Es heißt dort:
§1 - Aufstellung der Gemeindefeuerwehr
(1) Die Gemeindefeuerwehr ist so aufzustellen, dass sie in der Regel zu jeder Zeit und an
jedem Ort ihres Zuständigkeitsbereichs innerhalb von zehn Minuten nach der Alarmierung
(Einsatzgrundzeit) wirksame Hilfe einleiten kann. ...
Weiterführende Links:
Text: Tobias Erb
Stand: 15.06.2011