Die Dienstgradabzeichen der Freiwilligen Feuerwehren in Thüringen (nicht mehr gütlig)

Die im Folgenden erläuterten Dienstgrade und Beförderungsvoraussetzungen waren vom 13.08.1992 bis zum 21.01.2009 (Inkrafttreten der überarbeiteten Thüringer Feuerwehr-Organisationsverordnung) gültig.
Die aktuell gültigen Richtlinien zu Dienstgraden, Funktionsabzeichen und der Dienstkleidung werden hier beschrieben.


Originaltext des Homepageartikels:

Entsprechend der Qualifikation (Funktionsbezeichnung) und Funktion in der Einsatzabteilung der Feuerwehr werden unter Berücksichtigung der Dienstjahre Dienstgrade verliehen.

Im Folgenden sind die Dienstgrade der Freiwilligen Feuerwehren des Bundeslandes Thüringen dargestellt und erläutert.
Quelle: Thüringer Feuerwehr-Organisationsverordnung (ThürFwOrgVO) vom 13. August 1992

Da es zu dem Thema Dienstgrade immer wieder Anfragen per Mail oder Diskussionen in Newsgroups gibt, hier ein paar interessante Erläuterungen.



Dienstgrad
Dienstgradabzeichen
Funktionsbezeichnung
Voraussetzungen / Qualifikation
 
Mannschaften

Feuerwehrmannanwärter

Schulterstück: Feuerwehrmannanwärter
 
  • bis zum Abschluss der Truppmannausbildung

Feuerwehrmann

Schulterstück: Feuerwehrmann
  • Truppmann
  • nach erfolgreicher Truppmannausbildung
  • gegebenenfalls Atemschutzgeräteträgerausbildung

Oberfeuerwehrmann

Schulterstück: Oberfeuerwehrmann
  • Maschinist oder
  • Truppmann im Atemschutz oder
  • Sonderfunktion
  • wie Feuerwehrmann
  • zusätzlich drei Dienstjahre oder Maschinistenausbildung

Hauptfeuerwehrmann

Schulterstück: Hauptfeuerwehrmann
  • Truppführer oder
  • Wachführer im Brandsicherheitsdienst
  • Truppführerausbildung nach § 13 ThürFwOrgVO




Unterführer

Löschmeister

Schulterstück: Löschmeister
  • Gruppenführer oder
  • Wachführer im Brandsicherheitsdienst oder
  • stellvertretender Wehrführer bei Feuerwehren mit einer Löschgruppe
  • Gruppenführerausbildung nach § 14 ThürFwOrgVO

Oberlöschmeister

Schulterstück: Oberlöschmeister
  • Wehrführer bei Feuerwehren mit ein bis zwei Löschgruppen oder
  • stellvertretender Wehrführer bei Feuerwehren mit drei Löschgruppen
  • wie Löschmeister
  • zusätzlich sechs Dienstjahre




Führungsdienst

Brandmeister

Schulterstück: Brandmeister
  • Ortsbrandmeister/Stadtbrandinspektor, Wehrführer, Zugführer bei Feuerwehren ab drei Löschgruppen oder
  • stellvertretender Ortsbrandmeister/Stadtbrandinspektor bei mehr als zwei Feuerwehren oder Feuerwehren mit mehr als zwei Löschgruppen oder
  • stellvertretender Führer von Verbänden
  • Ausbildung nach § 16 Abs. 1 oder 2 ThürFwOrgVO
  • zusätzlich sechs Dienstjahre

Oberbrandmeister

Schulterstück: Oberbrandmeister
  • Ortsbrandmeister/Stadtbrandinspektor bei mehr als zwei Feuerwehren oder Feuerwehren mit mehr als drei Löschgruppen oder
  • stellvertretender Ortsbrandmeister/Stadtbrandinspektor bei mehr als vier Feuerwehren oder Feuerwehren mit mehr als vier Löschgruppen oder
  • Führer von Verbänden
  • wie Brandmeister
  • zusätzlich acht Dienstjahre

Hauptbrandmeister

Schulterstück: Hauptbrandmeister
  • Ortsbrandmeister/Stadtbrandinspektor bei mehr als vier Feuerwehren oder Feuerwehren mit mehr als vier Löschgruppen oder
  • Stadtbrandinspektor in Städten mit Berufsfeuerwehren
  • wie Oberbrandmeister
  • zusätzlich zehn Dienstjahre



Erläuterungen: