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Gemeinderat beschließt Modernisierung des DDR-Löschgruppenfahrzeuges (LF) 8 - TS 8 - STA (LO, Robur)


Letzter Stand 18.06.2008: "LO" vollständig zum "LD" modernisiert.

Erläuterung des Vorhabens

Werte Bürgerinnen und Bürger der Einheitsgemeinde Schwallungen,
in diesem Artikel werden wir Ihnen darlegen und begründen, warum das Ihnen sicherlich bekannte DDR-Löschgruppenfahrzeug LF 8 - TS 8 - STA (LO, Robur) aus einsatztaktischen Gründen modernisiert werden muss. Außerdem werden wir erläutern, was genau modernisiert werden soll und wie die Kosten im Verhältnis zu einer gleichwertigen Neuanschaffung stehen. Den genauen Verlauf unserer Bemühungen, das Fahrzeug zu modernisieren, können Sie dem Protokoll am Ende dieser Seite entnehmen.
Außenansicht des LF 8

Außenansicht LF 8 - TS 8 - STA (LO, Robur)

Innenansicht von LF 8

Innenansicht LF 8 - TS 8 - STA (LO, Robur).
Es werden unter anderem neun Einsatzkräfte und eine mobile Tragkraftspritze (TS 8/8) transportiert.

Das Schwallunger LF 8 - TS 8 - STA wurde am 28.12.1982 in Betrieb genommen und leistet bis heute hervorragende Dienste. Baubedingt und durch das hohe Alter ergeben sich verkehrstechnische Schwachstellen, welche die Sicherheit und den weiteren Betrieb gefährden. Es droht die Aberkennung des TÜVs.
Nun werden Sie fragen: Wozu brauchen wir den LF 8 - TS 8 - STA? Wenn er den TÜV verliert, belassen wir es dabei, schließlich besitzt die Gemeinde ein weiteres, moderneres Löschgruppenfahrzeug LF 16/12, das die Aufgaben eventuell übernehmen könnte. Eine andere Variante wäre, ein gleichwertiges neues Fahrzeug zu beschaffen. Das beide Varianten für diese Gemeinde nicht in Frage kommen, werden wir Ihnen nun darlegen.


Was sind die feuerwehrtaktischen Vorteile des LF 8 - TS 8 - STA (LO, Robur):

Warum braucht die Einheitsgemeinde den LF 8 - TS 8 - STA (LO, Robur): Diese Einsatzgebiete machen klar, dass das vorhandene, nicht geländefähige, für den Straßenverkehr konstruierte Löschgruppenfahrzeug LF 16/12 für die beschriebenen Aufgaben nicht eingesetzt werden kann. Aufgabe des LF 16/12 ist es, direkt am Brandobjekt (z.B. Wohnhaus) mit der Menschenrettung und Brandbekämpfung zu beginnen und dabei vom LF 8 - TS 8 - STA über die lange Wegestrecke mit Löschwasser versorgt wird.

Fazit: Ohne das LF 8 - TS 8 - STA kann die Feuerwehr die Aufgabe der Brandbekämpfung nicht durchführen.

Ähnliche Überlegungen haben bereits einige Feuerwehren mit einem Robur angestellt, so z.B. auch unsere Nachbargemeinde Breitungen. Deshalb bieten die früheren DDR-Robur-Werke als heutiges Unternehmen "FBZ GmbH Zittau" Umrüstungen, genauer gesagt Modernisierungen der Fahrzeug- und Verkehrseigenschaften an. Die feuerwehrtechnische Beladung ist wie bereits erwähnt völlig ausreichend und wird daher nicht verändert.
So wird beispielsweise ein neuer Dieselmotor eingebaut, der weniger wartungsaufwendig ist. Im Vergleich zum jetzigen Ottomotor, der ca. 20-30 Liter verbleites (heute mit Bleiersatz) Superbenzin auf 100 km benötigt, ergibt sich durch den geringeren Verbrauch von Kraft- und Schmierstoffen eine finanzielle Entlastung für die Gemeinde. Selbstverständlich werden bei der Umrüstung auch neue Bremsen montiert, die das jetzt vorhandene gefährliche einseitige Bremsen verhindern. Auch der Einbau einer Servolenkung wird das Fahren in Zukunft wesentlich vereinfachen. Viele weitere Umbaumaßnahmen bringen das Fahrzeug auf einen nahezu vollständig neuen Stand.

Ein gleichwertiges, neues Löschgruppenfahrzeug dass eine, wenn auch nicht mit dem LF 8 - TS 8 - STA, vergleichbare Geländefähigkeit besitzt und neun Einsatzkräfte transportiert, wäre beispielsweise ein "LF 10/6 - Allrad" und würde ca. 180.000 Euro Kosten (Stand: 2007) verursachen. Die Anschaffung eines solchen Fahrzeuges ist aus einsatztaktischen und sicherlich auch finanziellen Gründen nicht erforderlich.

Weitere technisch-taktische Details zum LF 8 - TS 8 - STA (LO, Robur) finden Sie in unserem Technikbereich.

Protokoll zum Entscheidungsfindungsprozess

Jahr 2003 Wehrleitung holt erstes Modernisierungsangebot (ca. 27.000 €) bei "FBZ GmbH Zittau" und informiert die Gemeindeverwaltung.
22.08.2005 Die Wehrleitung informiert den Gemeinderat und Bürgermeister Harry Degel in einem ausführlichen Schreiben über die Notwendigkeit der Modernisierung sowie über die technischen Aspekte. Auch ein betreffend der Kosten aktualisiertes Angebot (ca. 30.000 €) wurde dem Schreiben beigelegt.
01.01.2006 Homepagebericht (diese Seite) zur Information der Einwohner geht online und wird seit dem laufend aktualisiert.
28.08.2006 Der Dachstuhlbrand vom 25.08.2006 wurde zum Anlass genommen, um nochmals in einem Schreiben an Bürgermeisterin Martina Taubert, auf die dringende Notwendigkeit der Modernisierung hinzuweisen, da das Fahrzeug nach dem Einsatz wegen Motorproblemen ausgefallen ist und abgeschleppt werden musste. Der Einsatz zeigte, dass das LF 8 - TS 8 - STA gebraucht wurde und auch in Zukunft gebraucht wird. (Details zu den Einsatzaufgaben des Fahrzeuges: s.o.)
20.10.2006 Zu einer Dienstberatung zwischen Bürgermeisterin Taubert und den Wehrleitungen der Ortsteilwehren wurde das Thema nochmals intensiv diskutiert. Auch ein neuerliches Schreiben sowie ein Steckbrief über die wichtigsten Eckpunkte der Modernisierung und den technischen Problemen mit dem LF 8 - TS 8 - STA in der jüngsten Vergangenheit, mit dem Fazit, dass Handlungsbedarf besteht, wurde überreicht. Frau Taubert hat das Thema in einer nachfolgenden Gemeinderatssitzung angesprochen.
20.11.2006 Thema Bestandsschutz:
Anmerkung eines Lesers im Online-Gästebuch (Eintrag Nr. 217, siehe Fußleiste), dass nach der Modernisierung der Bestandsschutz und damit die Zulassung des umgebauten Fahrzeuges auf eine Weisung des Thüringer Innenministeriums bzw. der Thüringer Feuerwehrunfallkasse betreffend der Thematik "Gerät muss von der Mannschaft getrennt gelagert werden" wegfällt. Den Führungskräften der Schwallunger Wehr war diese Regelung natürlich im Vorfeld bereits bekannt und wurde im Rahmen des ersten Modernisierungsangebot mit der Firma besprochen. Hierbei kam man zu dem Schluss, dass nur die Fahrzeugeigenschaften geändert werden und hierfür eine neue DEKRA-Abnahme erfolgt (s.u.). Da die feuerwehrtechnische Beladung nicht geändert wird, ist keine Neuzulassung diesbezüglich erforderlich.
Da der Hinweis aber ernst genommen werden musste und um die Sache rechtlich einwandfrei zu klären, wurde Kontakt zum Kreisbrandinspektor, zum Thüringer Innenministerium, zur Firma "FBZ GmbH Zittau" als auch zum Autor des Gästebuchbeitrages aufgenommen.

Die Firma "FBZ GmbH Zittau" hat uns auf eine Emailanfrage folgendes geantwortet: (21.11.2006)
"...
Der Bestandsschutz aus fahrzeugtechnischer Sicht (z.B. das Fehlen von Rückhaltesystemen) bleibt auch nach einer Modernisierung des Fahrzeugs (Lenkung/Bremsen/Motor/...) voll erhalten. Dies wird durch das "Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis gemäß §21 StVZO (19.2) - Techn. änderung" seitens der DEKRA dokumentiert.

An der feuerwehrspezifischen Ausrüstung wird durch unsere Firma keine Veränderung vorgenommen ! Somit sollte aus feuerwehrtechnischer Sicht auch keine Neuabnahme zwingend erforderlich sein.
...
"

Des Weiteren wurde dem Thüringer Innenministerium am 22.11.2006 ein Fax zugesandt, in dem um eine Stellungnahme gebeten wurde. Nach einem vorangegangenen Telefonat zwischen Tobias Erb (Wehrleitung Schwallungen), Kreisbrandinspektor Eberhardt Abt und einem Mitarbeiter des Ministeriums wird die Sache genau so gesehen, wie in der Emailantwort der Firma "FBZ GmbH Zittau".

Am 23.11.2006 hat Herr Schneider vom zuständigen Referat des Thüringer Innenministeriums auf das Fax telefonisch reagiert und mit Tobias Erb (Wehrleitung Schwallungen) in einem langen Telefongespräch alle wesentlichen Punkte erörtert. Zuvor hat Herr Schneider mit der Feuerwehrunfallkasse gesprochen, so dass auch deren Meinung mit in die Antwort einfloss.
Zusammengefasst sagte Herr Schneider, dass
  • aus fahrzeug- und verkehrstechnischer Sicht keine Einwände bestehen, da eine gutachterliche Abnahme der Fahrzeug- und Verkehrseigenschaften mit Zertifikat durch die DEKRA nach dem Umbau erfolgt und
  • aus feuerwehrbeladungstechnischer Sicht auch keine Einwände bestehen, wenn die Beladung/Bestückung, wie in diesem Fall, nicht verändert wird. Eine Neuabnahme der Feuerwehrbeladung ist deshalb nicht erforderlich.
Herr Schneider vermutet, dass sich der Schreiber des Gästebucheintrages auf Weisungen des Ministeriums und der Unfallkasse bezieht, die selbst durchgeführte Umbaumaßnahmen an den Einsatzfahrzeugen untersagen. In diesem Fall erfolgt jedoch ein industrieller Umbau mit DEKRA-Abnahme.

Fazit: Der Bestandsschutz bleibt mit neuer DEKRA-Zulassung nach dem Umbau erhalten.
23.02.2007 Im Rahmen einer Besprechung zwischen Bürgermeisterin Taubert und der Wehrleitung wurde durch die Bürgermeisterin zugesichert, dass die Problematik vom Gemeinderat erkannt wurde, und dass eine Lösung für das Jahr 2008 geplant ist.
02.04.2007 Wie von Bürgermeisterin Taubert erbeten, hat die Wehrleitung ein nochmals aktualisiertes Modernisierungsangebot (ca. 45.000 €) bei der Firma "FBZ GmbH Zittau" eingeholt. Ein konkretes Anschreiben mit der dringenden Bitte um eine zeitnahe Bearbeitung, das aktualisierte Angebot sowie eine übersichtliche Zusammenfassung über alle bei einer Modernisierung durchzuführenden technischen Schritte ist dem Gemeinderat zugegangen.
Um Ihnen einen Eindruck darüber zu geben, was alles am Fahrzeug gemacht werden soll und dass das Fahrzeug nach der Modernisierung einen letztendlich nahezu vollständig neuen Charakter hat und damit bei einer eventuell späteren Ersatzteilbeschaffung keine Probleme auftreten, ist hier die Zusammenfassung der technischen Modernisierung als PDF verfügbar. Die erheblich gestiegenen Kosten im Vergleich zu früheren Angeboten (s.o.) sind auf die allgemeinen Preissteigerungen in der Industrie und Wirtschaft und auf den Einbau eines anderen Dieselmotors (der in den älteren Angeboten aufgeführte, wird nicht mehr hergestellt) zurückzuführen.

Mit der Modernisierung des LF 8 - TS 8 - STA (LO, Robur) würden die einsatztaktischen Hauptforderungen
  • große Geländefähigkeit
  • Transport einer vollständigen Löschgruppe (9 Personen)
  • Fahren des Fahrzeuges mit einem 7,5t PKW-Führerschein
voll erfüllt.
02.05.2007 Nachdem die Thematik im Gemeinderat diskutiert wurde, hat Bürgermeisterin Taubert die Wehrleitung gebeten, aktuelle Informationen bezüglich den Anschaffungskosten und insbesondere den finanziellen Fördermöglichkeiten für eine Neufahrzeug einzuholen.
In einem neuerlichen Schreiben wurde der Gemeinderat informiert, dass auch bei einem Neufahrzeug die einsatztaktischen Hauptforderungen (s.o.) erfüllt bleiben müssen, und demnach ein "LF 10/6 - Allrad" in Frage kommt. Da zum Fahren des Fahrzeuges ein LKW-Führerschein erforderlich ist, der jetzige LF 8 - TS 8 - STA kann mit einem PKW-Führerschein bis 7,5t gefahren werden, ergibt sich die Auflage an die Gemeinde Feuerwehrmaschinisten den LKW-Führerschein zu finanzieren. Für das Neufahrzeug würden Kosten von ca. 180.000 € entstehen.
Betreffend der Förderung wurde Kontakt zum Innenministerium und zum Kreisbrandinspektor aufgenommen, mit dem Resultat, dass die Chancen auf eine Förderung sehr schlecht stehen. Grund hierfür ist, dass ein Fahrzeug für die Löschwasserversorgung beschafft werden soll, hierfür aber die Gemeinde nach dem Brandschutzgesetz zuständig ist und der Landkreis und das Innenministerium daher eine solche Förderung nicht unterstützen können.
22.06.2007 Bürgermeisterin Martina Taubert hat Tobias Erb (Wehrleitung Schwallungen) mündlich informiert, dass das Thema "Schwallunger Einsatzfahrzeug LF 8" auf der Tagesordnung der Gemeinderatssitzung im Herbst 2007 steht. Hierzu haben die Mitglieder der Wehrleitung die Möglichkeit, den Sachverhalt erstmals persönlich vor dem Gemeinderat zu erläutern. Auch wird überlegt, einen Vertreter der Feuerwehr Breitungen einzuladen, da die Nachbargemeinde ihren "LF 8 - TS 8 - STA" bereits modernisiert hat und so über die gesammelten Erfahrungen berichten kann.
06.08.2007 In einem Schreiben wird die Bürgermeisterin und der Gemeinderat darüber in Kenntnis gesetzt, dass auf Anweisung der Wehrleitung, das LF 8 - TS 8 - STA auf Grund gravierender verkehrstechnischer Mängel für Ausbildungsfahrten mit der Jugendfeuerwehr gesperrt wird und das schnellstmöglicher und unbedingter Handlungsbedarf besteht.
15.09.2007 Der Termin für die Gemeinderatssitzung, bei der eine Entscheidung zur Thematik herbeigeführt werden soll, wurde auf den 08.10.2007 festgelegt.
08.10.2007 Gemeinderat beschließt Modernisierung:
Bürgermeisterin Martina Taubert lädt die Wehrleitung der Ortsteilwehr Schwallungen ein, die Thematik am 08.10.2007 erstmals den Gemeinderatsmitgliedern persönlich vorzustellen. In einer Powerpoint-Präsentation (PDF 165 KB) werden die wesentlichen Aspekte der Modernisierung vorgetragen. Mit der Zusammenfassung der technischen Modernisierung wird nochmals deutlich gemacht, dass das LF 8 - TS 8 - STA nach der Modernisierung nahezu den Charakter eines Neufahrzeuges hat. Anschließend wurden einige Fragen der Gemeinderatsmitglieder durch die Wehrleitung beantwortet. Der Gemeinderat hob auch den hohen Ausbildungsstand und die Einsatzbereitschaft der Einsatzabteilung und insbesondere der Jugendfeuerwehr hervor. Außerdem erkundigte er sich, wie das Fahrzeug dass das LF 8 - TS 8 - STA das Hauptausbildungsfahrzeug der Jugendabteilung ist und durch die Sperrung vom 06.08.2007 bereits Defizite im übungsgeschehen entstanden sind.

Die anwesenden Gemeinderatsmitglieder stimmten einstimmig für das Modernisierungsprojekt, was zu spontanem Beifall unter den neben der Wehrleitung zahlreich erschienenen Feuerwehreinsatzkräften führte. Auch Schwallunger Einwohner, welche als Gäste der Sitzung beiwohnten, sprachen sich positiv gegenüber dem Vorhaben aus und ergänzten, dass die Feuerwehr stets gut ausgebildet sein muss, was sie wohl in Schwallungen auch sei, aber auch stets mit dem nötigen und aktuellen Stand der Technik ausgerüstet sein muss. Nach dem Angebot vom 02.04.2007 entstehen Kosten in Höhe von ca. 45.000 €.

Die Feuerwehr Schwallungen bedankt sich herzlich beim Gemeinderat für die positive Beschlussfassung. Ein wichtiges Projekt zur Aufrechterhaltung der Brandsicherheit in der Einheitsgemeinde Schwallungen hat damit nach längerer Zeit die größte Hürde genommen.
Die Wehrleitung beginnt nun damit, die Logistik für die überführung nach Zittau zur "FBZ GmbH Zittau" zu planen, um sehr zügig im neuen Jahr, nach Verabschiedung des Haushaltsplanes 2008, das Fahrzeug modernisieren zu lassen.
Presseartikel Freies Wort 10.10.2007 zum Beschluss

"Freies Wort" vom 04.02.2011.

05.11.2007 Entsprechend dem Gemeinderatsbeschluss vom 08.10.2007 wurde der Auftrag zur Modernisierung des LF 8 - TS 8 - STA an die "FBZ GmbH Zittau" durch die Gemeindeverwaltung erteilt.
06.12.2007 Eine verbindliche Auftragsbestätigung der Firma "FBZ GmbH Zittau" ist per Fax auf der Gemeindeverwaltung Schwallungen eingegangen. Darin sind die Kosten der Modernisierung in Folge des Einbaus einer anderen, aber nahezu gleichwertigen und ebenfalls selbstansaugenden Feuerlöschkreiselpumpe 8/8 (Fronteinbau) von ca. 45.000 € auf ca. 38.000 € gesunken.
13.02.2008 Nach telefonischen Absprachen zwischen Wehrführer Frank Rumpel und der "FBZ GmbH Zittau" wurde als Termin für die Anlieferung des Fahrzeuges der 25.03.2008 festgelegt.
25.03.2008 Da das Fahrzeug aus technischen Gründen die Strecke bis nach Zittau nicht mehr aus eigener Kraft bewältigen würde, wurde es auf einem Tieflader verzurrt und mit einem gemeindeeigenen LKW in die Werkshallen der "FBZ GmbH Zittau" transportiert.
18.06.2008 Das vollständig modernisierte Fahrzeug wurde zurück nach Schwallungen transportiert.
Eine umfangreiche Bilderstrecke zum Hin- und Rücktransport finden Sie hier.


Damit ist das Projekt der Schwallunger Wehrleitung "Modernisierung des Schwallunger Feuerwehrfahrzeuges LF 8 - TS 8 - STA" nach rund 5 Jahren endgültig abgeschlossen.
Diese Seite wird nicht weiter aktualisiert.

Wehrleitung

Klaus Erb
Ortsbrandmeister
Frank Rumpel
Wehrführer
Tobias Erb
Jugendfeuerwehrwart
Heiko Göpel
Gerätewart
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Stand: 01.01.2006; 1. Update: 28.08.2006; 2. Update: 22.11.2006; 3. Update: 23.11.2006; 4. Update: 27.02.2007; 5. Update: 02.04.2007; 6. Update: 04.05.2007; 7. Update: 22.06.2007; 8. Update: 06.08.2007; 9. Update: 15.09.2007; 10. Update: 08.10.2007; 11. Update: 11.12.2007; 12. Update: 13.02.2008; 13. Update: 24.03.2008; 14. und letztes Update: 19.06.2008
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Text: Tobias Erb

Stand: 12.02.2011